Ablauf & Details

Eine Gesellschafterin über FairLadies zu buchen ist ganz unkompliziert.
Sie teilen uns einfach Ihren Bedarf mit und wir übernehmen alles weitere für Sie!

1. Ihre Anfrage

Wie erreichen Sie uns?

Telefonisch oder per E-Mail zu unseren Bürozeiten. Zu den Kontaktmöglichkeiten & Bürozeiten
Sie können auch gerne eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen, wir rufen so schnell wie möglich zurück!

Darf ich auch für andere anrufen?

Egal ob Sie eine Leistung für sich selbst in Anspruch nehmen möchten oder an einen Bekannten, Freund oder Familie denken, wir beraten Sie gerne!

Für wen ist die Dienstleistung gedacht?

Alle Senorinnen & Senioren ab einem Alter von ca. 60 Jahren und allen Einkommensklassen. Bitte beachten Sie, dass wir keine Pflegeleistungen erbringen.

2. Unverbindliches Erstgespräch

Um was geht es im Erstgespräch?

In einem unverbindlichen Erstgespräch lernen wir uns kennen und Sie erzählen von Ihren Wünschen oder Nöten. Das Gespräch kann dabei persönlich oder über das Telefon erfolgen.

Sofern Sie unsere Leistungen in Anspruch nehmen möchten, werden wir Sie nach Ihrer Adresse und Rechnungsadresse fragen. Mit einem Auftragsformular wird festgehalten, dass beide Parteien mit den Bedingungen für die Begleitung und Unterstützung einverstanden sind (bei telefonischer Beratung gerne auch per Fax, Post oder E-Mail). Hier wird auch festgehalten, was wir für Sie unter Umständen berücksichtigen sollen.

Gibt es versteckte Kosten oder Vertragslaufzeiten?

Natürlich entstehen für Sie keine verstecken Kosten oder Verpflichtungen. Selbst wenn Sie eines unserer Abos buchen, können Sie jederzeit ohne Angabe von Gründen zum Monatsende kündigen. Ihre sämtlichen Daten werden dabei natürlich vollkommen vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

3. Terminvereinbarung

Wie kann ich einen Termin vereinbaren?

Sie können zu jeder Tageszeit eine E-Mail mit Ihrer Terminanfrage an unser Büro senden. Telefonisch bearbeiten wir Ihre Terminwünsche gerne zu unseren Bürozeiten. Zu Bürozeiten und Kontaktmöglichkeiten

Wie kann ich einen Termin absagen?

Wir verstehen natürlich, wenn Sie einen Termin aus persönlichen Gründen absagen möchten. Sie können das per E-Mail, Telefon oder Buchungsportal machen. Beachten Sie dabei jedoch das Terminabsagen mind. 48h im Voraus erfolgen sollten, da wir für den Ausfall sonst die volle Leistung in Rechnung stellen müssen.

4. Gemeinsames Treffen mit Ihrer Gesellschafterin

Was können wir während eines Treffens machen?

Sie können Aktivität, Ort und Zeit des Treffens frei wählen. Einige Ideen haben wir hier zusammengefasst: Überblick über unsere Leistungen

Wie läuft das Treffen ab?
  • Sie teilen uns vor dem Treffen besondere Wünsche mit und wenn wir etwas beachten sollen
  • Sie wählen Zeit & Ort des Treffpunkts
  • Wie beim Treffen mit Freunden, verbringt Ihre Gesellschafterin gemeinsam Zeit mit Ihnen
Sind die Gesellschafterinnen vertrauenswürdig?

Wir kennen all unsere Gesellschafterinnen persönlich und stellen erst nach einem persönlichen Gespräch ein. Außerdem prüfen wir das polizeiliche Führungszeugnis. Aber Bilder sagen mehr als tausend Worte, lernen Sie unser Team selbst kennen! Zu unserer Team-Seite

Wie kann ich den nächsten Termin vereinbaren?

Sie können direkt mit Ihrer Gesellschafterin oder jederzeit später telefonisch, per E-Mail oder Buchungsplattform den nächsten Termin vereinbaren.

Bin ich an meine Gesellschafterin gebunden?

Alle Menschen sind unterschiedlich, nicht jeder kommt mit jedem gleich gut aus. Wenn die Chemie nicht stimmt oder Sie einfach jemand Neuen kennenlernen möchten, steht es Ihnen frei, sich jederzeit auch mit einer anderen Gesellschafterin zu treffen.

Was ist wenn meine Gesellschafterin mal keine Zeit hat?

Im Normalfall achten wir darauf, dass Sie sich auch beim nächsten Mal mit derselben Gesellschafterin treffen können. Falls Ihre Gesellschafterin zum gewünschten Termin keine Zeit haben sollte, weisen wir Sie darauf hin und Sie wählen dann einen neuen Termin oder eine andere Gesellschafterin.

5. Abrechnung

Muss ich jede angefangene Stunde bezahlen?

Wir finden niemand sollte für etwas zahlen, das er nicht bekommen hat; deshalb rechnen wir im 15-Min. Takt ab.

Wann wird abgerechnet?

Sofern angefallen, erhalten Sie immer in den ersten Tagen nach Monatsende eine Rechnung über alle Leistungen des vergangenen Monats. Dieser Rechnung liegt eine genaue Dokumentation der erbrachten Stunden zu Ihrer Kostenkontrolle bei.

Kann ich jederzeit kündigen?

Da Sie keine Abos oder Verträge abschließen, ist eine Kündigung nicht nötig. Wir freuen uns aber, wenn Sie uns schriftlich oder telefonisch informieren, sollten Sie unsere Leistungen nicht mehr in Anspruch nehmen wollen.
Alle Persönliche Daten werden natürlich außerdem auf Wunsch gelöscht (außer steuerlich relevante und für den Nachweis vor Finanzbehörden benötigte Informationen).

Kann ich die Kosten steuerlich absetzen?

Außergewöhnliche Belastungen (§ 33 ff EStG) und steuerermäßigende haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a EStG) können jährlich mit bis zu 4.000 € steuermindernd geltend gemacht werden. Genaue Informationen hierüber erhalten Sie von Ihrem Steuerberater oder Ihrem zuständigen Finanzamt.